Verhaltensregeln und Teilnahmebedingungen
für die Nacht des Horrors
Veranstalter: Dionysospass Hollabrunn
Obmann: Alexander Rausch, Rohrmühlgasse 209, 2020 Sonnberg
E-Mail: office@dionysospass.at
1. Organisatorisches
Gestartet wird in Gruppen (bis zu 8 Personen) im 5 Minuten Intervall.
Das Startgeld pro Gruppe beträgt €60.Die Teilnahme ist ab 14 Jahren gestattet.
Der Start befindet sich vor dem Feuerwehrhaus in Großstelzendorf.
Die Anmeldung ist ebenfalls im Feuerwehrhaus.
Unsere Crew wird Sie in Empfang nehmen. Jeder Gruppenführer bekommt stellvertretend für seine Gruppe alle nötigen Instruktionen. Bitte achten Sie darauf keine Zu- und Ausfahrten zu versperren.
Für Speis und Trank ist lt. Covid-Verordnung gesorgt!
2. Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr
Der Veranstalter schließt die Haftung für leicht und grob fahrlässig verursachte Sach- und Personenschäden sowie für bloße Vermögensschäden aus.
Die Teilnehmer müssen sich in einem geistig und körperlich guten Zustand befinden.
Kleinkinder, Schwangere, Epileptiker, oder in sonstiger Weise labile Menschen sind nicht erlaubt.
Taschenlampen (auch Handys die als Taschenlampe verwendet werden) sind nicht erlaubt.
Die Teilnehmer verpflichten sich die vorgegebene Route nicht zu verlassen.
Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.
Alkoholisierte Teilnehmer werden unverzüglich von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Veranstaltung. ohne Angabe von Gründen auszuschließen.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Gehilfen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Technische Hilfsmittel (Kabel, Scheinwerfer, usw.) werden an der Wegstrecke zu sehen sein.
Bitte diese nicht beschädigen! Anderenfalls kommt es zur uneingeschränkten Solidarhaftung der ganzen Gruppe.
Hiermit erteile ich ausdrücklich unsere Zustimmung als Gruppe zur Anfertigung von Bildaufnahmen während der Veranstaltung.
Zudem stimmen wir der weiteren Nutzung dieser Bilder zum Zweck der Information der Öffentlichkeit über die Vereinstätigkeit zu. Die angefertigten Bildaufnahmen können vom Verein auf dessen Website und in lokalen Medien publiziert werden.
Aus dieser Einwilligung leiten wir keine Rechte (z.B. Entgelt ab).
Sie ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft bei der oben angegebenen Vereinsadresse widerruflich. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen vernichtet bzw. von der Website entfernt.
3. Covid-Bestimmungen
Der Gruppenführer verpflichtet sich eine Liste der Gruppenmitglieder drei Wochen in schriftlicher Form aufzuheben.
Aktuelle Covid-Maßnahmen sind einzuhalten.
Der Gruppenführer hat diese Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln gelesen, verstanden, und seiner Gruppe mitgeteilt.
Die Gruppe erklärt sich, vertreten durch den Gruppenführer, bereit diese Regeln und Bedingungen einzuhalten.